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Covid-19

Aufgrund der aktuellen Maßnahmen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten gesonderte Bestimmungen zur Anreise bzw. Beherbergung. Wir bitten Sie dringend, sich vor der Buchung bzw. Anreise über die aktuellen Bestimmungen zu informieren. Für eventuelle finanzielle Nachteile sind wir weder verantwortlich noch haftbar. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige der wichtigsten Links zum Thema Covid-19 an die Hand geben:

 
Änderungen für Einreise und Quarantäne sind in Kraft getreten

 

“Am Mittwoch (21. Oktober) ist die Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV und zur Änderung der Quarantäneverordnung in Kraft getreten. 

 

Das Kabinett hat am Dienstag-Abend hierzu einen entsprechenden Beschluss gefasst. 

„Wir setzen damit die innerhalb der Landesregierung und gemeinsam mit dem Tourismusverband MV und DEHOGA MV erarbeiteten Veränderungen um“, sagte Mecklenburg- Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. 

 
 
Überblick über die Änderungen
 
Corona-Lockerungs-LVO:
Es wird in § 5 die Einreiseregelung erweitert. Nunmehr dürfen auch Personen, die ein wichtiges Ehrenamt ausüben, sowie Sportler und Übernachtungstouristen ohne Testung einreisen. Es wurde ein neuer § 13 eingefügt. Dieser soll es den Landkreisen und kreisfreien Städten ermöglichen, selbständig Allgemeinverfügungen zu erlassen, wenn in Ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 den Risikowert von kumulativ 10 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen überschreitet.
 
QuarantäneVO:
Personen, die aus innerdeutschen Risikogebieten kommen, müssen bei der Einreise nicht mehr in Quarantäne, sofern sie keine Symptome haben. Bei Symptomen müssen sie sich in Quarantäne begeben und können durch ein negatives Testergebnis die Quarantäne verkürzen.”
Pressemitteilung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern